Inhalt
1) Abschluss des Reisevertrages
2) Bezahlung
3) Leistungen
4) Leistungs- und Preisänderungen
5) Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6) Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7) Mängelrechte
8) Beschränkung der Haftung
9) Mitwirkungspflicht
10) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11) Gerichtsstand
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter:
Travel People GmbH
Christoph-Selhamer-Straße 2
82362 Weilheim i.Obb.
Tel.: 0881/9096010
Fax.: 0881/9096019
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Ansprüche von uns schriftlich zurückgewiesen werden.



